Falls ihr jetzt auch panisch dabei seid ZIP-Archive mit Daten eures Blogs zur DNB zu schicken: Locker bleiben. Moment, so werdet ihr jetzt stutzen, ZIP-Archive? Davon war doch keine Rede – PDFs waren doch im Gespräch. Ja. Schon. Aber erst seit Neuestem.
So findet sich in der Heise-Meldung vom Mai 2007 etwa Folgendes:
Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen über die technischen Details enthält eine FAQ des Instituts. Danach müssen bei der Ablieferung „alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei gepackt“ und mit einer Lieferungsidentifikation per FTP übertragen werden.
Das Infobib hat im letzten Jahr versucht, sich selbst für diese Netzpublikationsgeschichte anzumelden. Und mein Gedächtnis trügt mich nicht als ich angestrengt darüber nachdachte ob der Begriff „Harvester“ nun gefallen sei oder nicht. Das ist die Software, die automatisch bestimmte Internetseiten aklappert. Übrigens war im Entwurf laut Heise noch zu lesen:
So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch „institutionsinterne Medienwerke“, Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die „gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen“.
Die FAQ der DNB zum Thema privat oder nicht besagt übrigens:
Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.
Na was ein Glück: Die ganzen Katzenblogger sind schon mal draußen, Katzen sind ja keine Kleintiere. Dumm nur wenn man jetzt ein Kaninchen-Blog hat oder in seinem Blog, das man bisher nur mit Urlaubsphotos befüllte auf einmal eine Referenz auf die Zeigeschichte macht – ups, schon ist man in der DNB-Pflicht.
Schon im Netbib-Podcast 29 übrigens hatten wir im Netbib das Thema aufgegriffen. Wobei das gar nicht mal so stimmt, denn im Netbib selbst stands schon am 15. Juli 2004 – Thema war damals das Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek. (Also nix mehr mit DDB…) Und wers nochmal nachlesen möchte: Lambert Hellers Posting war dann der Lieferant für den Schwerpunkt im Netbib-Podcast 29.
Nur falls jetzt jemand meint, dass das ja verdammt überraschend kommt und nein, ich verstehe überhaupt nicht warum die damals nicht auf mich gehört haben als ich meinte, die hätten ja mit dem Archive.org zusammenarbeiten können. Ts.