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Ich trete in den zivilen Ungehorsam: Ich verschenke natürlich weiterhin Musikdownloads, die ich legal gekauft habe – ob mein Anbieter der Wahl nun die Klausel hat oder nicht, in dem Falle sehe ich nicht ein warumn ein Musikdownload sich nicht wie jede andere gekaufte Ware auch erschöpfen sollte. Ja, ich erwerbe nur das Nutzungsrecht, schon klar, aber was auf meiner Festplatte liegt und nicht in der Cloud gehört ja wohl mir, oder? Was für ein Unsinn das.
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Otto Reutter – einer der ganz großen Couplet-Sänger der Weimarer Republik. Und recht hat er ja, gelle?
24. Oktober 2009

