Wenn die ganze Sache nicht so ernst wäre, man könnte über Sie zumindest schmunzeln: Da fragte das Basedow-Blog 2008 nach Computertischen für Schulbibliotheken – besonders drei Firmen interessierten besonders, deswegen fragte das Blog nach Erfahrungen. Unter anderem dabei: Demolux. So weit so gut.
In den Kommentaren tauchten dann Meinungen über die Produkte der Firma auf, die nicht so – nun – schmeichelhaft waren. Ein Kommentar war fast ein ganzes Jahr später übrigens.
Demolux reagierte nun in dem mit einem Einschreiben mit Rückschein an die Adresse von Basedow. Dass in diesem Satz von einer Strafanzeige die Rede ist stimmt. Dass nicht direkt dabei steht, dass das Blog selbst verklagt wird: Richtig, stimmt auch. Allerdings: Wenn ein Einschreiben mit Rückschein im Briefkasten liegt, das die Adresse des Blogbetreibers trägt – ich vermute jeder Mensch würde ähnlich reagieren wie Basedow.
Nämlich drüber bloggen und den Satz auf sich beziehen.
Die Firma Demolux nun rudert – unter anderem auch hier im Blog – dann zurück und beruft sich auf die Tatsache, dass sie natürlich den Basedow nicht verklagen wollen würde. Was aber möchte die Firma dann? Und wen verklagen? Nach einigem Hin und Her wird klar: Die Firma möchte einfach, dass die Kommentare im Blog von Basedow gelöscht werden. Schlicht und einfach. Was sicherlich auch kein Problem gewesen wäre.
Höchst unglücklich also das? Ist da Demolux nur über die Nicht-Formulierungskunst von deren Rechtsanwälte gestolpert? Oder – was durchaus wahrscheinlich ist – hat man sich einfach verschätzt? Schließlich ist die Blogosphäre in solchen Sachen durchaus empfindlich.
Man darf gespannt sein wie es weitergeht. Interessant die Äußerungen von Demolux bei Basedow, denn wenn die beiden Kommentare im Blog nur ein kleiner Teil eines langen Dokumentes sind… Nun. Da fragt man sich ja schon wen oder was die Firma da eigentlich verklagt. Wir werden es wohl bald erfahren, denn Demolux hat angekündigt das Aktenzeichen so bald wie möglich preiszugeben.



2. August 2009 um 4:29 pm
Sehr geehrter Herr Spließ.
Unseren Standpunkt haben wir soeben in Basedow 1764 ausführlich beschrieben. Dieser Standpunkt hat sich seit dem 23.07.09 ( dem Absendetag des Briefes an Herrn Schlamp ) nicht in einem einzigen Punkt geändert.
Wir werden Sie selbstverständlich sehr gern weiter informieren, wenn es neue Nachrichten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter H. Grunwald
Demolux Geschäftsleitung
13. August 2009 um 3:53 pm
Sehr geehrter Herr Spließ.
Wie oben versprochen, informieren wir Sie gern weiter.
Die Demolux Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt hat das Aktenzeichen : 771 Js 32563/09 bekommen.
Die Anzeige wegen der Straftat bzgl. des Kommentars der Herrmann von Küster Schule in Basedow 1764´s Weblog richtet sich gegen Unbekannt.
Unter dem gleichen Aktenzeichen hat Demolux namentlich genannte Personen wegen anderer Straftaten angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter H. Grunwald
Demolux Geschäftsleitung