So richtig weiter bringt mich die Meldung der Pressestelle der GEMA nicht, was die Problematik betrifft – also das mit Podcast-Tonspur unter Video legen und Youtube-Video erstellen um Regel zu umgehen. Kann es sein, dass der erste Absatz ganz elegant an der eigentlich Fragestellung vorbeizielt? Natürlich lizenziert die GEMA immer denjenigen, der das Angebot für den Endnutzer bereitstellt. Aber das ist ja nicht das eigentliche Ding, das war klar. Lese ich das richtig, wenn ich ein klares NEIN da rauslese? Andererseits: Wie passt dann der zweite Absatz dazu, nach dem ich bei Youtube einstellen kann was ich möchte? Geht das nur mir so oder ist das irgendwie – überquer?

Die GEMA lizenziert immer denjenigen,
der das Angebot an den Endnutzer bereitstellt.
Das ist im Regelfall ein Internetportal
(wie eben z.B. YouTube), nicht aber derjenige,
der einen Clip/Podcast etc. dort einstellt.
Nur wenn derjenige selbst ein Portal gründet
und dort Clips einstellt, dann muss er unser Kunde werden.

Im konkreten Fall ist es so, dass Sie in YouTube einstellen können,
was Sie möchten. Unsere Vereinbarung mit YouTube gilt für das
ganz YouTube und nicht nur für regionale Unterseiten.