April 28, 2008...10:03 Uhr nachmittags
GEMA, Youtube, Podcasting
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So richtig weiter bringt mich die Meldung der Pressestelle der GEMA nicht, was die Problematik betrifft - also das mit Podcast-Tonspur unter Video legen und Youtube-Video erstellen um Regel zu umgehen. Kann es sein, dass der erste Absatz ganz elegant an der eigentlich Fragestellung vorbeizielt? Natürlich lizenziert die GEMA immer denjenigen, der das Angebot für den Endnutzer bereitstellt. Aber das ist ja nicht das eigentliche Ding, das war klar. Lese ich das richtig, wenn ich ein klares NEIN da rauslese? Andererseits: Wie passt dann der zweite Absatz dazu, nach dem ich bei Youtube einstellen kann was ich möchte? Geht das nur mir so oder ist das irgendwie - überquer?
Die GEMA lizenziert immer denjenigen, der das Angebot an den Endnutzer bereitstellt. Das ist im Regelfall ein Internetportal (wie eben z.B. YouTube), nicht aber derjenige, der einen Clip/Podcast etc. dort einstellt. Nur wenn derjenige selbst ein Portal gründet und dort Clips einstellt, dann muss er unser Kunde werden. Im konkreten Fall ist es so, dass Sie in YouTube einstellen können, was Sie möchten. Unsere Vereinbarung mit YouTube gilt für das ganz YouTube und nicht nur für regionale Unterseiten.



2 Kommentare
April 29, 2008 um 6:33 Uhr vormittags
Nun, da steht:
Hört sich eindeutig an.
Wobei: Wenn es Dir nur darum geht, eine “Regel” zu “umgehen” - was meinst Du? Wollen die das?
April 29, 2008 um 9:12 Uhr vormittags
Die zwei Aussagen widersprechen sich allerdings in meinen Augen. Der erste Absatz gibt das wieder, was ich selbst schon interpretiert hatte. Also das User Vidoes anschauen, einbetten und verlinken dürfen. Absatz 2 klingt, als dürftest du als User der Plattform schlicht alles einstellen, was geschützt ist. Das würd ich aus Autorensicht im Zweifel allerdings auch nicht immer toll finden. Extrembeispiel: Meine Musik wird für ein Propagandavideo der Bundesregierung verwendet - also *ich* fänd das nicht so pralle…
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