Ich wusste doch, dass die verpflichtet sind einen dritten Termin mit mir zu vereinbaren. Meinetwegen mag der kostenpflichtig sein, aber sie können nicht einfach den Vertrag auflösen. HA, HA, HA! Hier, ihr Lieben, Paragraph 4.6 des Freenet-Komplett-AGBs-Gedönses sagt dies:
Sollte der Termin nicht wahr zu nehmen sein, kann der Kunde mit dem freenet Service Team einen anderen Termin vereinbaren. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass dem Techniker Zugang zur Wohnung verschafft worden ist, wird ein dritter, nunmehr kostenpflichtiger Termin vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Besuch eines Technikers zum Zwecke der Entstörung vereinbart wird.
Dummerweise habe ich das nicht in meinen Forderungen erwähnt, aber macht nichts. Das war nämlich der ZWEITE Termin, ihr Pfeifen! Ich habe das RECHT auf einen dritten Termin – also nichts mit Vertragsauflösung. Also den Paragraphen angeführt, ich habe nur gefordert, dass mir ein dritter Termin anberaumt wird. Gnihihihihihi. Tscha, lest mal eure eigenen AGBs, ihr Lieben. Ich TUE sowas IMMER bevor ich was abschließe oder bestelle. Werde aber dennoch am Freitag Nachmittag zur Verbraucherzentrale tigern. Für alle Fälle. Aber in dem Fall habe ich das Recht auf meiner Seite, bruhahahahahahahahahahahahaha…